GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
Hier finden Sie unsere Bestimmungen bezüglich Garantie und Gewährleistung:
Garantie
freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder Händlers, die über die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag hinausgeht. Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache sind gesetzlich gewährleistet. Der Händler muss mangelhafte Waren oder Dienstleistungen erstatten oder ersetzen. Beginn der Garantie ist immer Datum des Lieferscheines.
Gewährleistung
Haftung für die Sache selbst, nicht aber für Folgeschäden. Dies ist die gesetzlich vorgesehene Haftung des Verkäufers für Mängel, die die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist, auch wenn sich dieser Mangel erst später zeigt. Entstehen Mängel erst nach Übergabe neu, handelt es sich dabei um keine Gewährleistung. Die Frist für bewegliche Sachen beträgt 2 Jahre. Beginn der Gewährleistung ist immer das Datum am Lieferschein.
Für Bleibatterien bieten wir 12 Monate Gewährleistung.
Bei Verkäufen ab Juni 2024 können sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche nur mit aufgeklebter und gültiger MAIERS Plakette akzeptiert werden.
ROYPOW
Gehäuse | 10 Jahre |
Batterie | 5 Jahre* |
Ladegerät | 1 Jahr** |
*es wird garantiert, dass die Batterie normal geladen und entladen wird und nach 5 Jahren oder 10.000 Stunden (je nachdem was zuerst eintritt) eine Restkapazität von mindestens 70% aufweist.
**sofern das Ladegerät vor Ablauf der Garantie Mängel aufweist, werden von RoyPow die abgedeckten Komponenten, die Material- und Verarbeitungsfehler aufweisen, ersetzt oder repariert. Die Teile müssen von einem autorisierten RoyPow Händler installiert worden sein.
Garantiebestimmungen:
- Die Garantie gilt für den Erstkäufer und ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
- Sie gilt für alle Batterien, die direkt vom Garantiegeber oder einem autorisiertem Händler vertrieben werden, vorausgesetzt die Batterie-Ladebedingungen wurden vollständig eingehalten.
- Die Batterie muss ordnungsgemäß und rechtzeitig gewartet und regelmäßig inspiziert werden (wie in der Betriebsanleitung angeführt). Die Kosten für diese Überprüfungen liegen beim Kunden. Dieser muss einen dokumentierten Nachweis vorweisen können.
- Wenn während der Garantiezeit Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden, liefern wir neue, wiederaufbereitete oder Reparaturteile, die zur Behebung des Defekts erforderlich sind.
Garantieausschluss:
- Jegliche Verwendung oder Installation die als unsachgemäß oder unangemessen erachtet wird.
- Reparaturen, die nicht von einem autorisiertem Händler durchgeführt wurden.
- Fehlgebrauch, Missbrauch, Unfall oder unsachgemäße Reparatur oder Lagerung.
- Unangemessene Verzögerungen der Bereitstellung der Batterie durch den Kunden, nachdem über ein mögliches Produktproblem informiert wurde.
- Alle Teile, die an der Batterie installiert wurden aber nicht vom Hersteller erzeugt, empfohlen oder installiert (Gabeln, Anbaugeräte, Masten, Reifen,…)
Bei Verkäufen ab Juni 2024 können sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche nur mit aufgeklebter und gültiger MAIERS Plakette akzeptiert werden.
Für Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt wurden, gilt eine Garantie für die restliche Garantiezeit.
Alle Ansprüche auf Deckung im Rahmen der Garantie müssen spätestens 30 Tage nach Ablauf der Garantiezeit eingereicht werden.
Allgemeine Ersatzteile | 12 Monate Gewährleistung |
Elektronische Bauteile | Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen |
Verschleissteile | Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen |
Zubehör | 12 Monate Gewährleistung |
Wetterschutzteile | 3 Monate Gewährleistung |
Allgemein | 36 Monate (wenn die unten angeführten Inspektionen fristgerecht durchgeführt wurden) * |
6V-Blei-Säure-Batterie | 36 Monate oder 15.000km Laufleistung, je nachdem was zuerst eintritt * |
8V-Blei-Säure-Batterie | 36 Monate oder 15.000km Laufleistung, je nachdem was zuerst eintritt * |
Lithiumbatterie | 60 Monate oder 3000 Zyklen, je nachdem was zuerst eintritt * |
Fahrzeugrahmen | 84 Monate gegen Durchrostung * |
Wetterabdeckung | 3 Monate ab Kaufdatum |
Die Garantie umfasst den kostenlosen Austausch oder die Reparatur beschädigter Teile, sofern die Mängel auf ein Verschulden des Herstellers zurückzuführen sind, die bestimmungsgemäße Nutzung des Fahrzeuges verhindern und aus Gründen entstanden sind, die dem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Freigabe innewohnen.
* Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vollen Garantiezeit ist, dass das Fahrzeug folgenden obligatorischen Inspektionen unterzogen werden muss. Diese werden vom Händler durchgeführt.
- Inspektion nach 12 und 24 Monaten Betriebszeit
- wird diese nicht durchgeführt, erlischt die Garantiezeit automatisch
- Inspektion nach 30 Monaten Betrieb zusätzlich
- dies gilt für 6- und 8-Personenfahrzeugen und Fahrzeuge mit Abschlepphaken da diese eine höhere Nutzungsintensität aufweisen. Wird diese nicht durchgeführt, erlischt die Garantiezeit automatisch
Diese Inspektionen sollten innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Frist erfolgen.
Wird diese nicht durchgeführt, erlischt die Garantie automatisch.
Die Garantie und Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
- mechanische Beschädigung des Fahrzeuges und daraus resultierende Mängel
- Teile, die durch natürlichen Verschleiß ausgetauscht werden müssen (Gelenke, Bremsteile, Reifen, Öle, Leuchtmittel, Sicherungen, etc…)
- Verringerung der Reichweite des Fahrzeugs durch den natürlichen Verschleiß von Akkubatterien
- Fehler, die sich aus dem Betrieb des Fahrzeugs ergeben, die nicht mit der Betriebsanleitung übereinstimmen
- Fehler, die sich aus dem Einbau zusätzlicher Geräte oder Komponenten im Fahrzeug ergeben, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind und ohne die Zustimmung des Werksdienstes einzuholen
- mechanische Schäden und Defekte, die durch Naturereignisse (Hagel, Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag) oder zufällige Ereignisse verursacht werden.
- Mängel des Fahrzeuges, die sich aus seinem Betrieb im Bereich eines starken Magnetfeldes ergeben
- Ebenfalls nicht beanstandet werden können:
- Handbremshebel und -kabel, Spreizer, Feder, Schäden durch zu starkes Ziehen der Handbremse
- Topfbox, da Beschädigung durch Wasser, Salz und Schlamm möglich ist
- Wischerblatt, Wischerarm, Waschtasche durch Schäden von zu niedriger Temperatur
- Abschürfungen und Risse im Material des Sitzes oder der Lehne, verursacht durch mechanische Beschädigung, scharfe Gegenstände oder Metallelementen in der Kleidung
- Beschädigungen durch Überfahren von Unebenheiten oder Auftreffen auf einen hohen Bordstein.
Die Garantie und Gewährleistung erlischt sofort bei:
- Nichteinhaltung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Empfehlungen im Bereich Betrieb, Wartung, Einstellung, Betriebsservice.
- Unbefugte Änderung des Fahrzeuges
- Reparaturen und Ersatz von Teilen, Baugruppen (auch jene, die unter die Garantie fallen), ohne schriftliche Zustimmung des Werksdienstes
- Betrieb des Fahrzeuges abweichend vom üblichen Verwendungszweck
- Brechen des Herstellersiegels am Controller und anderen Geräten
- Versäumnis , die Garantieprüfung (oben genannt) abzuschließen
Bei Verkäufen ab Juni 2024 können sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche nur mit aufgeklebter und gültiger MAIERS Plakette akzeptiert werden.
Allgemein | 2 Jahre oder 25.000km, je nachdem was zuerst eintritt * |
(sie deckt Reparaturen ab, die zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern Ihres Fahrzeuges dienen) | |
6V-Blei-Säure-Batterie | 24 Monate oder 25.000km Laufleitung, je nachdem was zuerst eintritt * (aufgezeichnet durch BMS mit mindestens 70% Schutz der Batteriekapazität) |
8V-Blei-Säure-Batterie | 24 Monate oder 25.000km Laufleistung, je nachdem was zuerst eintritt * (aufgezeichnet durch BMS mit mindestens 70% Schutz der Batteriekapazität) |
Lithiumbatterie | 60 Monate oder 2000 Zyklen, je nachdem was zuerst eintritt * (aufgezeichnet durch BMS mit mindestens 70% Schutz der Batteriekapazität) |
Fahrzeugrahmen | 60 Monate gegen Durchrostung oder 50.000km, je nachdem was zuerst auftritt * |
(sie deckt Reparaturen ab, die zur Behebung von Material- oder Verarbeitungsfehlern Ihres Fahrzeuges dienen.) | |
Motor | 5 Jahre * |
Motorsteuergerät | 5 Jahre * |
* Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vollen Garantiezeit ist, dass das Fahrzeug folgenden obligatorischen Inspektionen unterzogen werden muss. Diese werden vom Händler durchgeführt.
- Inspektion nach 12 und 24 Monaten Betriebszeit
- Inspektion nach 30 Monaten Betrieb zusätzlich
Diese Inspektionen sollten innerhalb von 14 Tagen vor Ablauf der Frist erfolgen.
Wird diese nicht durchgeführt, erlischt die Garantie automatisch.
Die Garantie und Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
- mechanische Beschädigung des Fahrzeuges und daraus resultierende Mängel
- Teile, die durch natürlichen Verschleiß ausgetauscht werden müssen (Gelenke, Bremsteile, Reifen, Öle, Leuchtmittel, Sicherungen, etc…)
- Verringerung der Reichweite des Fahrzeugs durch den natürlichen Verschleiß von Akkubatterien
- Fehler, die sich aus dem Betrieb des Fahrzeugs ergeben, die nicht mit der Betriebsanleitung übereinstimmen
- Fehler, die sich aus dem Einbau zusätzlicher Geräte oder Komponenten im Fahrzeug ergeben, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind und ohne die Zustimmung des Werksdienstes einzuholen
- mechanische Schäden und Defekte, die durch Naturereignisse (Hagel, Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag) oder zufällige Ereignisse verursacht werden.
- Mängel des Fahrzeuges, die sich aus seinem Betrieb im Bereich eines starken Magnetfeldes ergeben
- Ebenfalls nicht beanstandet werden können:
Die Garantie und Gewährleistung erlischt sofort bei:
- Nichteinhaltung der in der Betriebsanleitung enthaltenen Empfehlungen im Bereich Betrieb, Wartung, Einstellung, Betriebsservice.
- Unbefugte Änderung des Fahrzeuges
- Reparaturen und Ersatz von Teilen, Baugruppen (auch jene, die unter die Garantie fallen), ohne schriftliche Zustimmung des Werksdienstes
- Betrieb des Fahrzeuges abweichend vom üblichen Verwendungszweck
- Brechen des Herstellersiegels am Controller und anderen Geräten
- Versäumnis , die Garantieprüfung (oben genannt) abzuschließen
Bei Verkäufen ab Juni 2024 können sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche nur mit aufgeklebter und gültiger MAIERS Plakette akzeptiert werden.
Yamaha Golfwagen | ||
Golfwagen | Benzin- und elektrobetrieben | 36 Monate |
Zierteile | 24 Monate | |
Batterie | Benzinbetrieben | 12 Monate |
Batterie | Elektrobetrieben | 48 Monate oder 20.000 Amperestunden oder 1000 Platzrunden, was eher eintritt |
Yamaha Nutzfahrzeug | ||
Nutzfahrzeug | Benzin- und elektrobetrieben | 36 Monate |
Zierteile | 12 Monate | |
Batterie | Benzinbetrieben | 12 Monate |
Batterie | Elektrobetrieben | 12 Monate oder 4000 Amperestunden oder 200 Stunden, was eher eintritt |
Yamaha Personentransport | ||
Personentransport | Benzin- und elektrobetrieben | 36 Monate |
Zierteile | 24 Monate | |
Batterie | Benzinbetrieben | 12 Monate |
Batterie | Elektrobetrieben | 12 Monate oder 4000 Amperestunden oder 200 Stunden, was eher eintritt |
Beginn der Garantie ist immer das Datum am Lieferschein.
Nach Kauf der Ware oder Dienstleistung haben Sie das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben oder die Dienstleistung zu widerrufen. Eine Begründung oder Rechtfertigung durch den Verbraucher ist nicht erforderlich.
Deckungsbedingungen für die Garantie:
- Das Produkt trägt die originale Kennzeichnung des Herstellers.
- Das zu ersetzende Teil ist Teil der ursprünglichen Produktausstattung
- Der Kunde kann den Nachweis erbringen, das seine Verpflichtungen, die in der produktspezifischen Bedienungsanleitung oder der teilespezifischen Betriebs/Montageanleitung aufgeführt sind, erfüllt wurde.
- Reparaturen und/oder Ersatz werden von einem Vertragshändler durchgeführt.
- Nachweise für abgeschlossene Wartungsarbeiten werden aufbewahrt und sind verfügbar.
- Das Produkt oder das Teil so schnell wie möglich nach dem Feststellen eines vermuteten Defekts zu einem Vertragshändler bringen.
- Der Einzelverkauf muss in Form einer Rechnung nachzuweisen sein, falls der Vertragshändler nicht in der Lage ist das Datum des Garantiebeginns zu überprüfen.
Deckungsausschlüsse:
- Die Verwendung von Komponenten, die aus anderen Produkten ausgebaut wurden, unabhängig davon, ob dies auf die Nichtverfügbarkeit von Teilen, Diagnose durch Austausch oder auf andere Gründe zurückzuführen ist.
- Die Modifizierung oder Aktualisierung von Produkten und Teilen und die dadurch verursachten Probleme und Ausfälle.
- Normale Wartungsarbeiten und periodische Inspektionen und die bei diesen Tätigkeiten verwendeten Teile sowie daraus resultierende Schäden.
- Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck entstanden sind.
- Schäden, die durch höhere Gewalt, Feuer, Zusammenstoß oder Unfall entstanden sind.
- Schäden, die durch die Installation von Teilen verursacht wurden, die keine Originalteile oder durch Yamaha zugelassene Teile sind.
Folgende Verschleißteile und Verbrauchsstoffe sind nicht von der Garantie abgedeckt:
- Alle Glühlampen
- Keilriemen, Antriebsriemen- und räder
- Antriebskette und Ritzel
- Radauswuchtungen
- Reifen
- Einstellungen an Leuchtarmaturen, Hebeln, Sitzen, Aufhängungen, Abgas- und Kraftstoffanlagen, Kabeln
- Thermostat
- Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Kupplungsscheiben und alle anderen reibungstechnischen Komponenten, wenn sie verschleißbegingt ausgetauscht werden müssen, aber gegen Herstellungsfehler abgedeckt.
- Schäden an lackierten Teilen, die durch Aufprall von Steinen oder anderen Gegenständen verursacht wurden.
- Öle und Schmierstoffe
- Öl- und Luftfilter
- Zündkerzen
- Frostschutzmittel
- Kraftstoffadditive
- Kraftstoff
- Bremsflüssigkeit
- Öldichtung der Vorderradgabel
- Werkstatt-Kleinmaterial
Bei Verkäufen ab Juni 2024 können sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieansprüche nur mit aufgeklebter und gültiger MAIERS Plakette akzeptiert werden.