§8 AM-VO Wiederkehrende Überprüfung


Golfcarts und Nutzfahrzeuge, welche im kommerziellen Einsatz genutzt werden, sind laut Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) einer wiederkehrenden Überprüfung (1x im Kalenderjahr, spätestens alle 15 Monate) zu unterziehen, wobei Folgendes überprüft wird:

  • Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten wie Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmitteln
  • Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
  • Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen
  • Sicherheitsrelevante Überprüfung der Batteriehalterungen
  • Sicherheitsrelevante Überprüfung der Batteriepolverbindungen
  • Umweltrelevante Überprüfung der Batterien bzw. der Batterieräume
  • Überprüfung der Beleuchtungseinrichtung

Ausgenommen sind Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht (Fahrzeug, welche Straßenzugelassen sind)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsinspektion.