MAIERS MIETBESTIMMUNGEN

Gegenstand der Mietbestimmungen

  • Vereinbart wird, dass das (die) Fahrzeug(e) nach Ende der Vertragsdauer unbeschädigt, also im Zustand, wie es an den Mieter übergeben wurde, von diesem wieder an Maiers Golfcarts ausgefolgt wird. Zur Feststellung, dass das Fahrzeug unbeschädigt ist, hat Maiers Golfcarts eine Fotodokumentation des Fahrzeugs vor der Vermietung. Zur Feststellung, dass das Fahrzeug an den Mieter ausgeliefert wird, verpflichtet sich dieser, die ordnungsgemäße Übergabe des unbeschädigten und funktionsfähigen Fahrzeuges an ihn anlässlich der Übernahme schriftlich zu bestätigen.
  • Sollten während der Dauer der Zurverfügungstellung Schäden am Fahrzeug auftreten, werden diese nach Ende der Vertragsdauer auf Kosten des Mieters zur Reparatur gebracht. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Anlieferung und Abholung nur per Standard-LKW möglich ist, womit von Seiten des Mieters eine passende Rampe oder ein Stapler inkl. Fahrer bereitgestellt werden muss, es sei denn es ist eine Zusatzvereinbarung hinsichtlich Anlieferung und Abholung vereinbart.
  • Die Mieter ist zusätzlich für die sachgemäße Be- und Entladung vom LKW verantwortlich und übernimmt sämtlich Kosten, sollte es hierbei zu Beschädigungen kommen.
  • Der Mieter verpflichtet sich Wartungsarbeiten, gemäß der ihm ausgefolgten Wartungsliste durchzuführen (gültig ab einer Mietdauer von 4 Wochen). Für etwaige Schäden, die am Fahrzeug auftreten, weil diese Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden bzw. die Fahrzeuge entgegen der gebräuchlichen Nutzung vom Übernehmer verwendet worden sind, haftet dieser für die aufgetretenen Reparaturkosten.
  • Bei Batteriebetriebenen Fahrzeugen gibt es keine Reichweitengarantie seitens des Vermieters.

 

Versicherung und Schäden

  • Der Übernehmer des Leihfahrzeuges nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug, so wie es ihm übergeben wird, nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist.
  • Für das Fahrzeug besteht keinerlei Haftpflichtversicherungsschutz oder Ähnliches.
  • Der Mieter haftet daher für sämtliche  sich während der Vertragsdauer durch die Benutzung des Vertragsobjektes ergebenden Schäden.
  • Bei Totalschaden oder Diebstahl werden der aktuelle Listen-Verkaufspreis + 20% Ausfallskosten in Rechnung gestellt.

 

Zahlungsziele

  • Der Mietvertrag tritt erst in Kraft, sobald die vereinbarten Kosten von Miete und Transportkosten auf das Konto von Maiers Golfcarts eingegangen sind, es sei denn es gibt eine Zusatzvereinbarung hinsichtlich des Zahlungsziels. Zudem erlaubt sich Maiers Golfcarts den Wert der Fahrzeug mittels Kreditkarte des Mieters zu blockieren.

 

Besitz

  • Das Fahrzeug verbleibt naturgemäß auch während der Dauer des gegenständlichen Leihvertrages im Eigentum von Maiers Golfcarts.
  • Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug nach Ende der Vertragsdauer, jederzeit wieder an den Eigentümer Maiers Golfcarts zum Abtransport zur Verfügung zu stellen bzw. bei retourzuliefern.


Adaptierungen oder Veränderungen am Fahrzeug

  • Der Übernehmer verpflichtet sich, am Fahrzeug keine wie immer gearteten Umbauten oder Adaptierungsarbeiten durchzuführen. Eventuelle Kosten resultierend aus derartigen vereinbarungswidrigen Änderungen am Fahrzeug, verpflichtet sich der Übernehmer zu bezahlen.
  • Zusätzlich ist auch das Bekleben sowohl von Aufklebern als auch von Klebebändern ausdrücklich verboten. Bei Missachtung werden der gesamte beklebte Teile ausgetauscht und verrechnet.